MARSCHENVERBAND
Aufgaben
Gemäß § 2 der Satzung des Marschenverbandes ist der Zweck des Verbandes, den Erfahrungsaustausch seiner Mitglieder zu fördern, gemeinsame Interessen zu vertreten und sie bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Maßgebend sind hierbei der Küstenhochwasserschutz, die Wasserwirtschaft und der Naturschutz sowie die Landschaftspflege. Zu den Aufgaben des Marschenverbandes gehört:
- Die im Rahmen der EU-WRRL aufzustellenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Marschengewässer sollen innerhalb des Marschenverbandes gemeinsam abgestimmt werden.
- Die dringend erforderliche Außentiefunterhaltung und deren Problemstellungen können verstärkend über den Marschenverband an den zuständigen Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz herangetragen werden.
- Die sich im Rahmen der Elbvertiefung ergebenden Fragestellungen und daraus resultierenden Auswirkungen sollen übergreifend vom Marschenverband bearbeitet werden.
- Um einen wirtschaftlichen Bezug von Energie sicherstellen zu können, wird über den Marschenverband das dafür erforderliche, immer aufwendiger werdende Vergabeverfahren organisiert.
Geschichte
Der Marschenverband Schleswig-Holstein e.V. wurde in der Zeit größter wirtschaftlicher Not im Jahre 1932 gegründet. Seit der Gründung hat der Marschenverband seine satzungsgemäße Aufgabe zur Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Marsch Schleswig-Holsteins um die Beherrschung des Wassers außerhalb und innerhalb der Deiche wahrgenommen.
Seine Eingaben haben nach der Sturmflutkatastrophe 1953 in den Niederlanden und nach der Sturmflut vom 16./17.02.1962 mit zur Entwicklung der umfangreichen Deichbau- und -verstärkungsarbeiten beigetragen. Neben dem Deichschutz wurden die verbandlichen Belange zum Ausbau der Entwässerungsanlagen in den Marsch- und Niederungsgebieten, die den nachteiligen Tideeinwirkungen der Nordsee unterworfen sind, vertreten.
Mitgliedsverbände
Mitglieder des Marschenverbandes sind die Wasser- und Bodenverbände der Westküste Schleswig-Holsteins von der dänischen Grenze bis zum Randgebiet Hamburgs einschließlich der Inselverbände.
Die Geschäftsführung des Marschenverbandes hat der Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen übernommen.